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Betrieb eines Zertifizierungsdiensteanbieters Anzeige
Allgemeine Informationen
Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes (SigG) aus.
Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes muss keine Genehmigung eingeholt werden, jedoch ist die Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen sind.
Wenn Sie ein Gütezeichen für Ihre Zertifizierungsdienste erhalten möchten, können Sie sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen.
Externe Ansprechpartner/in
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat VIB4 (früher VIA2/VIIC4) Tulpenfeld 4 53113 Bonn Telefon: +49 228 14-0 Telefax: +49 228 14-8872 E-Mail: Poststelle@BNetzA.deHomepage: http://www.bundesnetzagentur.de | |
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: +49 800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung |