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Betrieb eines Zertifizierungsdiensteanbieters Anzeige

zuklappenAllgemeine Informationen

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes (SigG) aus.

Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes muss keine Genehmigung eingeholt werden, jedoch ist die Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen sind.

Wenn Sie ein Gütezeichen für Ihre Zertifizierungsdienste erhalten möchten, können Sie sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen.

An wen muss ich mich wenden?
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zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat VIB4 (früher VIA2/VIIC4) VCard
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49  228 14-0
Telefax: +49  228 14-8872
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­bun­des­netz­agen­tur.de
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49  800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
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