Betrieb einer Schießstätte in geschlossenen Räumen: Anzeige
Allgemeine Informationen
Für den Betrieb von Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Waffen oder Munition geschossen wird, besteht keine Erlaubnispflicht, sondern lediglich eine schriftliche Anzeigepflicht.
Ansprechpartner/in
Herr Matthias Böttger![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt und Rechtsamt › Ordnungsabteilung › Waffen- & Sprengstoffwesen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C302 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2246 Telefax: +49 4105 55-1246 E-Mail: sprengstoffrecht@seevetal.de |