Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern
Allgemeine Informationen
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.
Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
Ansprechpartner/in
Frau I. Michelchen![]() | |
Amt / Bereich Bauamt › Umweltreferat › Friedhöfe Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B215 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2226 Telefax: +49 4105 55-1226 E-Mail: i.michelchen@seevetal.de |