Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Allgemeine Informationen
Aufgrund der politischen Maßnahmen (Lock down) finden derzeit keine Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt statt!
Um die Übertragung von ansteckenden Krankheiten zu verhindern, ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 43 vorgeschrieben, dass bestimmte Personen durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen müssen, dass sie über Tätigkeitsverbote und bestimmte Pflichten beim Umgang mit Lebensmitteln belehrt worden sind. Diese Belehrung wird vom Gesundheitsamt durchgeführt (weitere Informationen siehe unten).
Rahmen
Ein Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 IfSG benötigen Personen, die im Lebensmittelgewerbe tätig sind z.B.: Schlachter, Konditor, Gastronomie (Koch u. Küchenhilfen), Fachverkäufer im Bereich Feinkost, Schlachterei, Imbissbetriebe Erzieherinnen (wenn Lebensmittel verarbeitet werden) Schüler an Berufsbildenden Schulen z.B.: Hauswirtschaft
Rechtliche Grundlage
§ 43 IfSG
Verlauf
Für die Teilnahme ist zwingend eine namentliche Anmeldung erforderlich. Bei der Anmeldung wird ein Termin vergeben. Die Anmeldung erfolgt unter der Telefonnummer 04171 – 693 372 oder per E-Mail gesundheitsamt@lkharburg.de.
Mitzubringen
Personalausweis und die Versichertenkarte der Krankenkasse (nur zum Einlesen der Personendaten). Personen, die bei Beantragung des Zeugnisses noch unter 16 Jahre alt sind, benötigen außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern. Die Gebühr für die Belehrung beträgt 26 Euro. Die Termine sind ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Harburg gedacht.
Ersatzbescheinigungen
Gerne stellen wir Ihnen eine Ersatzbescheinigung aus, wenn Sie Ihr Zeugnis verlegt haben. Bitte vereinbaren Sie auch hierzu einen Termin mit uns. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit. Kosten für eine Ersatzbescheiniung: 15 Euro.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
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Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-372 Telefax: +49 4171 693-174 E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de | Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. |
Anfahrt über Schloßring! |