Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis zur Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer Ausstellung
Allgemeine Informationen
Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Externe Ansprechpartner/in
Außenstelle Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 15-0 Telefax: +49 4131 15-3295 E-Mail: poststelle-behoerdenzentrum@pd-lg.polizei.niedersachsen.deHomepage: www.soziales.niedersachsen.deÖffnungszeiten:
Montag 8:30 - 13:00 Uhr und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr |