Inhaltsbereich

Befreiung vom Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure

zuklappenAllgemeine Informationen

Für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Von dieser Nachweispflicht können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.

An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49  800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Ingenieurkammer Niedersachsen VCard
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Telefon: +49  049-511 39789-0
Telefax: +49  049-511 39789-34
E-Mail: Homepage: ww­w.­in­ge­nieur­kam­mer-nie­der­sach­sen.de
 
zurück