Bebauungsplan
Allgemeine Informationen
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen möchten, sollten Sie klären, was baurechtlich dort zulässig ist. Dies steht im zugehörigen Bebauungsplan.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Wenn für ein Grundstück kein Bebauungsplan gilt, wird en Bauvorhaben nach § 34 und § 35 BauGB geprüft.
Ansprechpartner/in
Frau Barbara Rüther![]() | |
Amt / Bereich Bauamt › Planungsabteilung › Bauberatung und Bauanträge Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B217 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2377 E-Mail: b.ruether@seevetal.de | |
Frau Manuela Ehrlich![]() | |
Amt / Bereich Bauamt › Planungsabteilung › Bauleitplanung II Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B220 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2231 Telefax: +49 4105 55-1231 E-Mail: m.ehrlich@seevetal.de | |
Herr Fred Patzwaldt![]() | |
Amt / Bereich Bauamt › Planungsabteilung (Leitung) Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer B219 | 1. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2230 Telefax: +49 4105 55-1230 E-Mail: f.patzwaldt@seevetal.de |