Baugenehmigung Erteilung
Allgemeine Informationen
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Vor dem Einreichen eines Bauantrags kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Ab dem 1.1.2020 sollen Baugenehmigungen vom Landkreis Harburg möglichst nur noch digital erteilt werden. Sollte weiterhin eine Baugenehmigung in Papier gewünscht werden, teilen Sie dies bitte der Bauabteilung mit. Anderenfalls wird nach Abschluss des Verfahrens die Baugenehmigung digital zum Download zur Verfügung gestellt. Hierzu erhalten Sie ein abschließendes Schreiben mit den Download-Informationen. Andere Landkreise haben hier bereits sehr gute Erfahrungen gemacht, sprich, Baugenehmigungen werden kaum noch in Papier gefordert.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Bauen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude B Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 693-99600 E-Mail: bauen@lkharburg.deHomepage: http://www.bauen.landkreis-harburg.de | Anfahrt über Schlossring 12! |