Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung
Allgemeine Informationen
Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.
Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert, erfolgen.
Ansprechpartner/in
Gemeinde Seevetal | |
Kirchstraße 11 21218 Seevetal Telefon: +49 4105 55-0 Telefax: +49 4105 55-280 E-Mail: info@seevetal.deHomepage: www.seevetal.de | Öffnungszeiten des Rathauses Zur Zeit nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Montag: 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bitte beachten Sie abweichende Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen. |