Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Wochenmärkten
Allgemeine Informationen
Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Wochenmärkten im Sinne des § 67 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen.
Ansprechpartner/in
Frau Andrea Gallwas![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsabteilung › Wahlen Rathaus Gemeinde Seevetal, Zimmer C303 | 2. OG Kirchstraße 11 21218 Seevetal, Hittfeld Telefon: +49 4105 55-2244 Telefax: +49 4105 55-1244 E-Mail: a.gallwas@seevetal.de |