Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Überschwemmungsgebieten: Erteilung
Allgemeine Informationen
In Gebieten, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, wird für folgende Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung benötigt:
- die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forst-wirtschaft eingesetzt werden,
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vor-sorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland sowie
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Herr A. Francois![]() | |
Amt / Bereich Boden / Luft / Wasser Kreisverwaltung Gebäude B, Zimmer B-231 // EG Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-335 E-Mail: a.francois@LKHarburg.de | |
Herr O. Fehrow![]() | |
Amt / Bereich Boden / Luft / Wasser Kreisverwaltung Gebäude B, Zimmer B-230 // EG Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-463 Telefax: +49 4171 693-99463 E-Mail: o.fehrow@LKHarburg.de |