Ausbildungszeit: Verlängerung
Allgemeine Informationen
Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Antrag auf Verlängerung ist von dem/der Auszubildenden zu stellen, vor der Entscheidung werden die Ausbildenden gehört.
Externe Ansprechpartner/in
Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg ![]() Am Sande 1 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 742424 Telefax: +49 4131 742180 E-Mail: service@lueneburg.ihk.deHomepage: www.ihk24-lueneburg.de |