Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Allgemeine Informationen
Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland - Studium oder eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) - gewährt werden.
Für die Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für das BAföG nachweisen. Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Externe Behörden
Bundesministerium für Bildung und ForschungHannoversche Straße 28 - 30 10115 Berlin Telefon: +49 30 1857-0 Telefax: +49 30 1857-5503 E-Mail: information@bmbf.bund.deHomepage: http://www.bmbf.de oder www.das-neue-bafoeg.de |