Arbeitsschutz
Allgemeine Informationen
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Externe Behörden
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt LüneburgAuf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 151400 Telefax: +49 4131 151401 E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.deHomepage: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de | Mo.-Fr. 09:00 -12:00 Uhr Mo.-Do. 14:00 -15:30 Uhr (und nach Vereinbarung) |
Externe Ansprechpartner/in
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ![]() Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Telefon: +49 4131 15-1400 Telefax: +49 4131 15-1401 E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.deHomepage: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1921401_N1990625_L20_D0_I1717444.html |