Approbation als Zahnärztin/Zahnarzt Erteilung
Allgemeine Informationen
Wer den Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.