Amtsärztin / Amtsarzt
Allgemeine Informationen
Der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erfüllt im Auftrag von Behörden, öffentlich- rechtlichen Institutionen und Gerichten hoheitliche Aufgaben. Es werden auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen Untersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt. Die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes nehmen ihre Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen wahr.
Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.
Es werden Amtsärztliche Zeugnisse und Gutachten erstellt.
Zeugnisse und Gutachten werden nach ärztlicher Untersuchung erstellt. Die ärztliche Untersuchung umfasst eine Erhebung der Krankengeschichte sowie eine körperliche Untersuchung, die bedarfsweise durch Hör- und Sehtests, Laboruntersuchungen, EKG, Reaktionstests und Gedächtnistests ergänzt wird.
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:
- Einstellungsuntersuchungen
- Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
- Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
- Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeitsfähigkeit, Terminfähigkeit, Reisefähigkeit
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI)
Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:
- Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung
- Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt
- Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
AIDS-Beratung / HIV-Tests
Es besteht die Möglichkeit, einen anonymen kostenlosen HIV-Test durchführen zu lassen.
Nach einem Aufklärungsgespräch wird eine Blutprobe entnommen. Nach ca. 10 Tagen liegt das Laborergebnis vor. Zur Befundmitteilung müssen Sie erneut in das Gesundheitsamt kommen. Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich.
Zur besseren Planung vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 04171/ 693-389 einen Termin zur Durchführung des Tests. Bei der Terminabsprache brauchen Sie Ihren Namen nicht zu nennen.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Gesundheit![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude A Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-372 Telefax: +49 4171 693-174 E-Mail: Gesundheitsamt@LKHarburg.de | Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. |
Anfahrt über Schloßring! |