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Einschulung eines Kindes in die Grundschule

zuklappenAllgemeine Informationen

In der Grundschule werden Schüler des 1. bis 4. Schuljahrganges unterrichtet. Die Grundschule vermittelt ihren Schülern Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten und entwickelt die verschiedenen Fähigkeiten in einem für alle Schüler gemeinsamen Bildungsgang.

Schulpflichtig werden:

  • Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das 6. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.09. vollenden werden. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben.

Für Kinder, die das 6. Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können weiterhin Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

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