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Absenkung des Grundwassers

zuklappenAllgemeine Informationen

Grundwasserabsenkungen sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, wenn die Wasserhaltungsmaßnahme einen Zeitraum von mehr als 3 Tagen in Anspruch nimmt.

Sofern es sich nur um eine kurzfristige Grundwasserabsenkung mit geringen zutage geförderten Wassermengen handelt, ist lediglich die Anzeige der Grundwasserabsenkung mit Angabe des ausführenden Unternehmens, des Ortes und der beabsichtigten Dauer bei der Abteilung Boden/ Luft/ Wasser notwendig.

Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner/in
Landkreis Harburg
Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: +49  4171 693-0
Telefax: +49  4171 69399-100
E-Mail: Homepage: ww­w.­land­kreis-har­bur­g.de
 
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