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Abnahme von Wesenstests Zulassung

zuklappenAllgemeine Informationen

Personen, die den Wesenstest abnehmen, bedürfen nach § 13 Absatz 1 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der vorherigen Zulassung.

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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49  800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz VCard
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: +49  511 1200
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.m­l.­nie­der­sach­sen.de
 
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