Abgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung
Allgemeine Informationen
Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zum Handwerk bzw. zu Industrie und Handel ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer (HWK) und/oder durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.
Externe Behörden
Handwerkskammer (HWK) Braunschweig-Lüneburg-StadeFriedenstraße 6 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 712-0 Telefax: +49 4131 712-201 E-Mail: info@hwk-bls.deHomepage: http://www.hwk-bls.de/ | |
Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-WolfsburgAm Sande 1 21335 Lüneburg Telefon: +49 4131 7420 Telefax: +49 4131 742180 E-Mail: service@lueneburg.ihk.deHomepage: http://www.ihk-lueneburg.de/ | Service-Center: Tel. 04131/742424 Öffnungszeiten: Mo-Do.: 07.30 - 17.00 Uhr, Fr.: 07.30 - 16.00 Uhr |