Abgeschlossenheitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Ansprechpartner/in beim Landkreis Harburg
Bauen![]() | |
Kreisverwaltung Gebäude B Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: +49 4171 693-0 Telefax: +49 4171 693-99600 E-Mail: bauen@lkharburg.deHomepage: http://www.bauen.landkreis-harburg.de | Anfahrt über Schlossring 12! |