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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - VO/1554/WP16-21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die anliegende neue Fassung der Abwasser-beseitigungsgebührensatzung zu beschließen, der Rat der Gemeinde Seevetal beschließt die anliegende neue Fassung der Abwasserbeseitigungsgebührensatzung

 

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Sachverhalt:

Für die dezentrale Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung ist die Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorzunehmen. (§ 5 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes). Die Gebührenkalkulation erfolgt jährlich, um kurzfristig auf sich ändernde Kosten reagieren zu können.

Bei der Festsetzung ist das Kostendeckungsprinzip zu beachten. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten decken. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen Kosten von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.

Die Nachkalkulation 2020 (Kostenrechnung) ergab eine Kostenunterdeckung in Höhe von

1.475,08 €. Dieser Gebührendefizit wird in die Gebührenkalkulation 2022 vorgetragen.

 

 

Die Benutzungsgebühren für die öffentliche Einrichtung “Abwasserbeseitigung“ für 2022

lauten demnach wie folgt:

 

Bedarfsentleerung  62,66 €/m³ bisher 60,88 €/m³

 

Entleerung Sammelgrube 58,67 €/m³ bisher 56,89 €/m³

 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Zweckmäßigkeit wird eine Neufassung der Satzung vorgenommen. Die neue Fassung der Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Klima- und Umweltauswirkungen:

Keine

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Anlagen

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